Wir beraten unsere Kunden in allen Aspekten der Arbeitsbeziehungen, wenn sie sich aufgrund von Unternehmensentscheidungen dafür entscheiden, Personal durch AKQUISITIONEN, FUSIONEN oder das Bestehen von UNTERAUFTRÄGEN (OUTSOURCING) zwischen Produktions- und Dienstleistungsunternehmen zu transferieren. Unsere Firma verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich und ist in der Lage, während des gesamten Prozesses einen pragmatischen Ansatz zu verfolgen.
• Analyse der Lebensfähigkeit und der Auswirkungen aus Sicht von Arbeit, Steuern und sozialer Sicherheit
• Beratung aus den jüngsten Reformen des LFT (Bundesarbeitsrechts) und des Sozialversicherungsgesetzes zu den Auswirkungen des Regimes für die Vergabe von Unteraufträgen
• Harmonisierung der Strategien mit den Gewerkschaften, die Tarifverträge abschließen
• Beratung und Formalisierung der jeweiligen Vereinbarungen, einschließlich ihrer Genehmigung durch die zuständigen Arbeitsbehörden